Für Betreuungsinteressenten

Betreuung Spezial: was kann ich für Sie tun?

Sie können sich an mich persönlich wenden unter meiner Kontaktadresse, wenn Sie für sich selbst oder für Ihre Angehörigen, einen Beistand brauchen. Ich helfe Ihnen weiter. Sie können beim Betreuungsgericht Ihres Wohnortes mich als Betreuerin vorschlagen.

Kostenpflichtig ist es immer dann, wenn Sie oder die betreffende Person Vermögen haben. Sollte Ihre Verwandte, Nachbarin oder Freundin – natürlich auch männliche Personen – mittellos sein, so hilft die öffentliche Hand (die Gemeinschaft aller Steuerzahler). Voraussetzung ist, dass eine Betreuung gerichtlich angeordnet ist. Die Anregung dazu kann von Ihnen selbst über einen Arzt erfolgen, der gutachterlich feststellt, ob Sie dauerhaft oder vorübergehend an der Erledigung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten aus gesundheitlichen oder seelischen Gründen gehindert sind. Mein Stundensatz beträgt 44,00 € (inklusive Mehrwertsteuer).

Im Bereich Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Nachlassordnung biete ich meine Dienste an, letzteres auch ohne gerichtliche Anordnung im Rahmen von Vollmachten. Ich kann Ihnen auch bei der Verwertung Ihrer Kunstwerke behilflich sein, ebenso im Rahmen von Vollmachten.

Ich biete insbesondere für künstlerisch tätige Mitmenschen meine Hilfe an, weil ich eine große Liebe zu allen Äußerungen der Kunst hege. Auch habe ich einschlägige Kenntnisse vom Schaffensprozess und von den Menschen, die diesen in Gang setzen.

Suchen Sie nach einer passenden Versicherung? Dann können Sie sich an mich wenden. Ich bin als Vertrauensfrau für die PAX Familienfürsorge Bruderhilfe tätig, die zur HUG Coburg gehört und insbesondere Mitarbeiter im Raum der Kirchen versichert. Aber auch Personen, die nicht einer Kirche angehören, können sich hier zu günstigen Konditionen versichern. Dabei bin ich beratend tätig. Ich selbst schließe keine Versicherungen ab, sondern gebe Ihre Wünsche und Fragen weiter.

Kontaktieren Sie mich!

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