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Herzlich willkommen!
Ich biete Ihnen im Rahmen einer rechtlichen Betreuung an, das tägliche Leben zu meistern. Menschen mit seelischen und geistigen Problemen sowie körperlichen Behinderungen können vorübergehend oder dauerhaft auf eine sachkundige Begleitung angewiesen sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB § 1896) und das Familiengesetz (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) bieten dazu die rechtliche Grundlage.
Meine Hilfe kann dazu beitragen, das Leben trotz der Schwierigkeiten selbstbestimmt zu führen und Lebensfreude zurückzugewinnen.
Ich kann als persönliche Ansprechpartnerin folgende Unterstützungen anbieten:
- In Fragen der Gesundheit
- In Fragen der finanziellen Organisation
- In Fragen der Wohnsituation
- In Fragen im Umgang mit Ämtern und Behörden
- In Fragen der Organisation anderer Hilfen
Sprechzeiten, zu denen ich telefonisch erreichbar bin:
Dienstag 14:00 bis 16:00
Donnerstag 10:00 bis 12:00
Wenn ich eine Betreuung übernehme, so sind drei Grundsätze für mich wichtig:
- Die Wünsche des Betreffenden, soweit wie möglich, zu verwirklichen
- Die Sachverhaltsermittlung, um die Tatsachen zu kennen, gründlich zu führen
- Das Gespräch mit den Angehörigen, wenn es gewünscht wird, zu vermitteln
Ein wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Sie finden einen Hinweis auf „Kunst“ im Kopf dieser Seite. Es ist mein privates Interesse, man kann gut sagen, meine Leidenschaft. Schauen Sie einmal nach. Vielleicht kann ich auch Ihr Interesse wecken. Weil mich Kunst – bildende Kunst, Literatur, Musik – so sehr bewegt, habe ich auch Interesse an den Menschen, die das alles schaffen. Deshalb biete ich meine Hilfen auch für Menschen an, die künstlerisch tätig waren oder sind:Lösungen entsprechend der spezifisch vorliegenden Behinderung
- Lösungen zur Ermöglichung weiteren Schaffens, wenn gewünscht
- Lösungen zur Aufnahme von Werken in Sammlungen oder beim Verkauf